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   BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84   

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https://dejure.org/1985,2579
BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84 (https://dejure.org/1985,2579)
BAG, Entscheidung vom 14.08.1985 - 5 AZR 225/84 (https://dejure.org/1985,2579)
BAG, Entscheidung vom 14. August 1985 - 5 AZR 225/84 (https://dejure.org/1985,2579)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 128
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.02.1977 - 2 ABR 80/76

    Betriebsrat - Ersetzung der Zustimmung - Fristlose Entlassung -

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (vgl. BAG 29, 7, 11, 13 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG, zu II 2 a, 3 der Gründe; BAG 31, 135, 141 ff. = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; vgl. ferner Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Einl. Rz 30, Art. 1 § 1 Rz 35; Sandmann/Marschall, AÜG, Art. 1 § 1 Anm. 10).

    Die Vergütung des entsendenden Arbeitgebers auf der Grundlage von tatsächlich erbrachten Zeiteinheiten kann zwar einen Hinweis darauf bilden, daß die Parteien des Vertrages in Wirklichkeit einen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart haben (BAG 29, 7, 12 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972, zu II 2 a der Gründe; Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Art. 1 § 1 Rz 39 m.w.N.).

  • BAG, 15.06.1983 - 5 AZR 111/81

    Anspruch auf Lohnzahlung aus einem gesetzlich fingierten Arbeitsvertrag

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (vgl. BAG 29, 7, 11, 13 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG, zu II 2 a, 3 der Gründe; BAG 31, 135, 141 ff. = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; vgl. ferner Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Einl. Rz 30, Art. 1 § 1 Rz 35; Sandmann/Marschall, AÜG, Art. 1 § 1 Anm. 10).

    Widersprechen sich schriftliche Vereinbarung und ihre tatsächliche Durchführung, so ist die tatsächliche Durchführung für die Ermittlung des Vertragstyps maßgebend (BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 b der Gründe).

  • BAG, 08.11.1978 - 5 AZR 261/77

    Dienstvertrag - Werkvertrag - Arbeitnehmerüberlassungsvertrag - Erfüllungsgehilfe

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84
    Solche Dienst- oder Werkverträge werden vom Arbeitnehmerüberlassungsgesetz nicht erfaßt (vgl. BAG 29, 7, 11, 13 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG, zu II 2 a, 3 der Gründe; BAG 31, 135, 141 ff. = AP Nr. 2 zu § 1 AÜG, zu II 1c der Gründe; BAG 43, 102, 105 = AP Nr. 5 zu § 10 AÜG, zu I 1 a der Gründe; vgl. ferner Becker/Wulfgramm, AÜG, 2. Aufl., Einl. Rz 30, Art. 1 § 1 Rz 35; Sandmann/Marschall, AÜG, Art. 1 § 1 Anm. 10).
  • BAG, 25.02.1981 - 5 AZR 991/78

    Pachtübernahme

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84
    Der Übergang der Arbeitsverhältnisse ist Rechtsfolge, nicht Tatbestandsvoraussetzung des Betriebsübergangs (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG 35, 104, 106 = AP Nr. 24 zu § 613 a BGB, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 29.10.1975 - 5 AZR 444/74

    Betriebsübergang: Begriff und Voraussetzungen

    Auszug aus BAG, 14.08.1985 - 5 AZR 225/84
    Besteht das Betriebsvermögen vorwiegend aus Rechtsbeziehungen zu Dritten, wie dies bei Dienstleistungsbetrieben regelmäßig der Fall ist, kann ein Betriebsübergang vorliegen, wenn der Erwerber in diese Rechtsbeziehungen eintritt (BAG 27, 291, 296 = AP Nr. 2 zu § 613 a BGB, zu 1 a der Gründe).
  • BAG, 30.01.1991 - 7 AZR 497/89

    Arbeitnehmerüberlassung; Werkvertrag

    Die Tatsache, daß die Abrechnung weitgehend nicht nach Festpreisen, sondern nach Stundenverrechnungssätzen vereinbart worden ist, läßt nicht schon auf das Vorliegen eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages schließen (vgl. BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 225/84 - NZA 1987, 128, 130).
  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 30/92

    Betriebsrat: Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auch solche gegenständlich begrenzten Arbeiten können zum Gegenstand eines Dienstvertrages gemacht werden (so bereits BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 225/84 -, NZA 1987, 128 zum Überprüfen und Bereinigen von Adressenmaterialien; Senatsbeschluß vom 5. Mai 1992, aaO, zur Pförtnertätigkeit; zustimmend Dauner-Lieb, SAE 1992, 217, 222).
  • BAG, 13.05.1992 - 7 AZR 284/91

    Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zum Werkvertrag

    Eine Eingliederung derjenigen Personen, die als Dienst- oder Werknehmer oder als deren Erfüllungsgehilfen die in einem Dienst- oder Werkvertrag vereinbarte Leistung erbringen, setzt weiter voraus, daß diese Personen selbst in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert werden, so daß dieser die für ein Arbeitsverhältnis typischen Entscheidungen über deren Arbeitseinsatz auch nach Zeit und Ort zu treffen hat, er die Personalhoheit über diese Personen hat (vgl. BAG Beschluß vom 5. März 1991 - 1 ABR 39/90 -, zur Veröffentlichung vorgesehen, zu B II 4, 5 der Gründe; BAG Beschluß vom 9. Juli 1991 - 1 ABR 45/90 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt, zu B I 1 c der Gründe; BAG Beschluß vom 1. Oktober 1991 - 1 ABR 77/90 -, n.v., zu B II 2 b der Gründe; BAG Urteil vom 30. Januar 1991 - 7 AZR 497/89 - DB 1991, 2342, zu III 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 14. August 1985 - 5 AZR 225/84 - NZA 1987, 128, 130).
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